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Stellenausschreibung Reinigungskraft (m/w/d) für das Rathaus

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Die Gemeinde Gleichen sucht zum möglichen Eintritt 01.08.2026 eine Reinigungskraft (m/w/d) für das Rathaus in Reinhausen.

Die Stelle ist in Teilzeit mit 12 h/w im Rahmen einer 5-Tage-Woche eingerichtet und soll im Rahmen eines unbefristeten Arbeitsverhältnisses besetzt werden.
Das Tätigkeitsgebiet umfasst die Reinigung des Verwaltungsgebäudes. Eine zweite Reinigungskraft ist beschäftigt.
Das Entgelt richtet sich nach der Entgeltgruppe 2 TVöD.

Die Erfüllung der Tätigkeiten ist weitestgehend selbständig und eigenverantwortlich unter Berücksichtigung des Verwaltungsbetriebes durchzuführen.

Verschwiegenheit, Zuverlässigkeit und Pflichtbewusstsein sowie ein angemessener Umgang mit Bediensteten sind Voraussetzung.
Mobilität und Flexibilität, um gegebenenfalls als Vertretungskraft in einer anderen gemeindlichen Einrichtung wie Kindertagesstätte, Schule, Sporthalle, eingesetzt zu werden, sind wünschenswert.

Was wir Ihnen bieten ist

  • ein anspruchsvoller, vielseitiger und interessanter Arbeitsplatz,
  • eine unbefristete Einstellung mit der Vergütung nach TVöD inklusive der üblichen sozialen Leistungen des öffentlichen Dienstes wie Leistungsentgelt und Weihnachtsgeld
  • betriebliche Zusatzversicherung zur Rente
  • 30Tage Jahresurlaub
  • Möglichkeit des E-Bike-Leasings

Sie fühlen sich von dem Tätigkeitsfeld einer Reinigungskraft angesprochen? Dann bewerben Sie sich bei uns!
Schwerbehinderte werden bei gleicher Eignung bevorzugt behandelt.
Für Rückfragen steht Ihnen Frau Juppin unter der Telefon-Nr. 05592-501-13 zur Verfügung.
Wenn Sie Interesse an dieser Tätigkeit haben, schicken Sie Ihre Bewerbung mit den üblichen Unterlagen bis zum 26.07.2026 per E-Mail (bitte Anlagen im PDF-Format) an gemeinde@gleichen.de oder an folgende Anschrift:

Gemeinde Gleichen
Hauptamt
z. Hd. Frau Juppin
Waldstraße 7
37130 Gleichen

Hinweis:

Es wird keine Eingangsbestätigung versandt. Bitte reichen Sie keine Originaldokumente ein und verzichten Sie auf Bewerbungsmappen oder sonstige überflüssige Verpackungsmaterialien.
Bewerbungsunterlagen werden nach Abschluss des Auswahlverfahrens nicht zurückgesandt, sie werden nach den datenschutzrechtlichen Bestimmungen vernichtet.
Während des Bewerbungsverfahrens speichern wir die Bewerbungsdaten und löschen diese nach Abschluss des Auswahlverfahrens.

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