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Austausch der Wasserzähler bzw. Patronen in den Ortschaften Beienrode, Benniehausen, Kerstlingerode sowie in den Ortschaften Bremke, Etzenborn und Groß Lengden in der Zeit vom 13.08.2024 – 30.09.2024

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Gemäß § 37 des Mess- und Eichgesetzes vom 25.07.2013 in Verbindung mit der Mess- und Eichverordnung vom 11.12.2014, jeweils in der zurzeit gültigen Fassung, müssen Kaltwasserzähler geeicht oder von staatlich anerkannten Prüfstellen beglaubigt sein, wenn sie im geschäftlichen Verkehr verwendet oder bereitgestellt werden. Die Gültigkeitsdauer der Eichung oder Beglaubigung bei Kaltwasserzählern beträgt sechs Jahre. Nähere Informationen zum Ablauf des Tausches sowie dazu, welche Wasserzähler betroffen sind, erhalten Sie auf der Homepage der Gemeinde Gleichen in der Rubrik “Aktuelles”.

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